Eigenkapitalzinsen

Eigenkapitalzinsen
zu den  Zusatzkosten zählende Kostenart.
- E. werden in der Vollkostenrechnung angesetzt, um den Nutzenausfall des dem Unternehmen von den Anteilseignern zur Verfügung gestellten Kapitals in einer anderen Verwendung (z.B. Anlage als Festgeld) zu erfassen. Den E. entsprechen damit keine  Aufwendungen. E. werden typischerweise nicht gesondert angesetzt; sie werden als kalkulatorische Zinsen auf das gesamte  betriebsnotwendige Kapital ermittelt, ohne in einen Fremd- und einen Eigenkapitalanteil zu unterteilen. Zunehmend werden E. aus Informationen des Kapitalmarktes abgeleitet (risikoadjustierter Zinssatz).
- Vgl. auch  Zinsen.

Lexikon der Economics. 2013.

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